
Nun hat das Bundesarbeitsgericht also Revision im Fall Emmely zugelassen. Der Kassiererin war vorgeworfen worden, zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen zu haben. Die Folge: fristlose Kündigung. In zwei Instanzen war die Kündigungsschutzklage Emmelys abgewiesen worden.
Zu Recht? Zunächst: Wenn denn stimmen wollte, was E. vorgeworfen wird, hat sie eine Strafe verdient. Das, was sie mutmaßlich getan hat, macht man nicht. Und schon gar nicht als Kassiererin. Wer Tag für Tag die Umsätze eines Supermarktes vereinnahmt, darf nicht im Verdacht stehen, auch nur einen Cent in die eigene Tasche zu stecken.
Wahr ist aber auch: Die Strafe sollte verhältnismäßig sein. Wer seinen Job auf diese Weise verliert, verliert auch seine komplette Existenz. Das ist eine viel größere Strafe, als sie jedes Gericht bei einem Diebstahl über 1,30 Euro aussprechen kann. Ja, und auch wenn man Gefahr läuft, populistisch zu argumentieren: Wie lebt ein Klaus Zumwinkel, der eine knappe Million Steuern hinterzogen hat, und wie lebt E. ohne Job?
All das, was man über E. sonst noch hört, lässt sie nicht sympathischer erscheinen. Womöglich hat sie zu Unrecht Kollegen belastet. Und dennoch: Gebt Ihr eine zweite Chance. Sie hat Bewährung verdient.
Tags: Arbeitsrecht
Hallo SO-Team,
wenn es stimmt – wie es in diversen Zeitungen zu lesen war -, dass die Kassiererin liegengelassene Wertbons (ich gehe von Pfand-Flaschen-Bons aus) kurz vor Feierabend selber eingelöst hat, so sehe ich darin keine Unterschlagung gegenüber dem Arbeitgeber – und somit keinen Kündigungsgrund.
Wertbons für abgegebenes Leergut haben in der Regel nur Gültigkeit an dem Tag der Leergutabgabe. Wenn die Kassiererin die Wertbons bis zum Feierabend “aufbewahrt” hat und sich bis dahin kein Kunde gemeldet hat, der diese verloren hat, so hat sie aus meiner Sicht niemanden geschädigt. Die Bons wären sonst ungültig geworden.
Insofern ist es fragwürdig, ob der Arbeitgeber mit dem Geld für nicht eingelöste Wertbons als “Einnahme” rechnet, verbucht und versteuert?
Hier den Moralapostel zu spielen, halte ich selbst für das Gericht als unverhältnismäßig.
Hallo SO-Team,
wenn es stimmt – wie es in diversen Zeitungen zu lesen war -, dass die Kassiererin liegengelassene Wertbons (ich gehe von Pfand-Flaschen-Bons aus) kurz vor Feierabend selber eingelöst hat, so sehe ich darin keine Unterschlagung gegenüber dem Arbeitgeber – und somit keinen Kündigungsgrund.
Wertbons für abgegebenes Leergut haben in der Regel nur Gültigkeit an dem Tag der Leergutabgabe. Wenn die Kassiererin die Wertbons bis zum Feierabend “aufbewahrt” hat und sich bis dahin kein Kunde gemeldet hat, der diese verloren hat, so hat sie aus meiner Sicht niemanden geschädigt. Die Bons wären sonst ungültig geworden.
Insofern stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber mit dem Geld für nicht eingelöste Wertbons als “Einnahme” rechnet und deshalb darin eine Unterschlagung sieht. Dann muss er aber auch belegen, dass er diese “Einnahmen” verbucht und versteuert.
Hier den Moralapostel zu spielen, halte ich für unverhältnismäßig und für ein Gericht als unwürdig.
Hier wird seitens des noch gültigen Urteils von dieser Justiz mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Sollte die 1,30 € Unterschlagung der Kassierin stimmen, ist eine ANGEMESSENE Strafe sicherlich notwendig, ebenfalls eine andere Verwendung ihrer Arbeitskraft im Unternehmen.
Ansonsten der Hinweis: Wird eine Bank durch schlechtes Managment in die Pleite getrieben, erhält der Verantwortliche noch eine viele-Millionen-Abfindung. Wo sind da die Gerichte ?????????