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	<title>Kommentare zu: Abkassiert und abgeschmiert</title>
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	<description>Hier diskutieren die Christlich-Sozialen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 13:33:50 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: eberhard helsper</title>
		<link>http://www.soziale-ordnung.de/2009/07/abkassiert-und-abgeschmiert/comment-page-1/#comment-39</link>
		<dc:creator>eberhard helsper</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 21:51:36 +0000</pubDate>
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		<description>Hier  wird seitens des noch gültigen Urteils von  dieser  Justiz mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Sollte die 1,30 € Unterschlagung der Kassierin stimmen, ist eine ANGEMESSENE Strafe sicherlich notwendig, ebenfalls eine andere Verwendung ihrer Arbeitskraft im Unternehmen.  

Ansonsten der Hinweis: Wird eine Bank durch schlechtes Managment in die Pleite getrieben, erhält der Verantwortliche noch eine viele-Millionen-Abfindung. Wo sind da die Gerichte ?????????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hier  wird seitens des noch gültigen Urteils von  dieser  Justiz mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Sollte die 1,30 € Unterschlagung der Kassierin stimmen, ist eine ANGEMESSENE Strafe sicherlich notwendig, ebenfalls eine andere Verwendung ihrer Arbeitskraft im Unternehmen.  </p>
<p>Ansonsten der Hinweis: Wird eine Bank durch schlechtes Managment in die Pleite getrieben, erhält der Verantwortliche noch eine viele-Millionen-Abfindung. Wo sind da die Gerichte ?????????</p>
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		<title>Von: Kueßner, Gerd-Chr.</title>
		<link>http://www.soziale-ordnung.de/2009/07/abkassiert-und-abgeschmiert/comment-page-1/#comment-38</link>
		<dc:creator>Kueßner, Gerd-Chr.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 08:24:58 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo SO-Team,

wenn es stimmt - wie es in diversen Zeitungen zu lesen war -, dass die Kassiererin liegengelassene Wertbons (ich gehe von Pfand-Flaschen-Bons aus) kurz vor Feierabend selber eingelöst hat, so sehe ich darin keine Unterschlagung gegenüber dem Arbeitgeber - und somit keinen Kündigungsgrund.
Wertbons für abgegebenes Leergut haben in der Regel nur Gültigkeit an dem Tag der Leergutabgabe. Wenn die Kassiererin die Wertbons bis zum Feierabend &quot;aufbewahrt&quot; hat und sich bis dahin kein Kunde gemeldet hat, der diese verloren hat, so hat sie aus meiner Sicht niemanden geschädigt. Die Bons wären sonst ungültig geworden.
Insofern stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber mit dem Geld für nicht eingelöste Wertbons als &quot;Einnahme&quot; rechnet und deshalb darin eine Unterschlagung sieht. Dann muss er aber auch belegen, dass er diese &quot;Einnahmen&quot; verbucht und versteuert.
Hier den Moralapostel zu spielen, halte ich für unverhältnismäßig und für ein Gericht als unwürdig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SO-Team,</p>
<p>wenn es stimmt &#8211; wie es in diversen Zeitungen zu lesen war -, dass die Kassiererin liegengelassene Wertbons (ich gehe von Pfand-Flaschen-Bons aus) kurz vor Feierabend selber eingelöst hat, so sehe ich darin keine Unterschlagung gegenüber dem Arbeitgeber &#8211; und somit keinen Kündigungsgrund.<br />
Wertbons für abgegebenes Leergut haben in der Regel nur Gültigkeit an dem Tag der Leergutabgabe. Wenn die Kassiererin die Wertbons bis zum Feierabend &#8220;aufbewahrt&#8221; hat und sich bis dahin kein Kunde gemeldet hat, der diese verloren hat, so hat sie aus meiner Sicht niemanden geschädigt. Die Bons wären sonst ungültig geworden.<br />
Insofern stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber mit dem Geld für nicht eingelöste Wertbons als &#8220;Einnahme&#8221; rechnet und deshalb darin eine Unterschlagung sieht. Dann muss er aber auch belegen, dass er diese &#8220;Einnahmen&#8221; verbucht und versteuert.<br />
Hier den Moralapostel zu spielen, halte ich für unverhältnismäßig und für ein Gericht als unwürdig.</p>
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	<item>
		<title>Von: Kueßner, Gerd-Chr.</title>
		<link>http://www.soziale-ordnung.de/2009/07/abkassiert-und-abgeschmiert/comment-page-1/#comment-37</link>
		<dc:creator>Kueßner, Gerd-Chr.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jul 2009 08:09:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.soziale-ordnung.de/?p=607#comment-37</guid>
		<description>Hallo SO-Team,

wenn es stimmt - wie es in diversen Zeitungen zu lesen war -, dass die Kassiererin liegengelassene Wertbons (ich gehe von Pfand-Flaschen-Bons aus) kurz vor Feierabend selber eingelöst hat, so sehe ich darin keine Unterschlagung gegenüber dem Arbeitgeber - und somit keinen Kündigungsgrund.
Wertbons für abgegebenes Leergut haben in der Regel nur Gültigkeit an dem Tag der Leergutabgabe. Wenn die Kassiererin die Wertbons bis zum Feierabend &quot;aufbewahrt&quot; hat und sich bis dahin kein Kunde gemeldet hat, der diese verloren hat, so hat sie aus meiner Sicht niemanden geschädigt. Die Bons wären sonst ungültig geworden. 
Insofern ist es fragwürdig, ob der Arbeitgeber mit dem Geld für nicht eingelöste Wertbons als &quot;Einnahme&quot; rechnet, verbucht und versteuert?
Hier den Moralapostel zu spielen, halte ich selbst für das Gericht als unverhältnismäßig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SO-Team,</p>
<p>wenn es stimmt &#8211; wie es in diversen Zeitungen zu lesen war -, dass die Kassiererin liegengelassene Wertbons (ich gehe von Pfand-Flaschen-Bons aus) kurz vor Feierabend selber eingelöst hat, so sehe ich darin keine Unterschlagung gegenüber dem Arbeitgeber &#8211; und somit keinen Kündigungsgrund.<br />
Wertbons für abgegebenes Leergut haben in der Regel nur Gültigkeit an dem Tag der Leergutabgabe. Wenn die Kassiererin die Wertbons bis zum Feierabend &#8220;aufbewahrt&#8221; hat und sich bis dahin kein Kunde gemeldet hat, der diese verloren hat, so hat sie aus meiner Sicht niemanden geschädigt. Die Bons wären sonst ungültig geworden.<br />
Insofern ist es fragwürdig, ob der Arbeitgeber mit dem Geld für nicht eingelöste Wertbons als &#8220;Einnahme&#8221; rechnet, verbucht und versteuert?<br />
Hier den Moralapostel zu spielen, halte ich selbst für das Gericht als unverhältnismäßig.</p>
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