
“Bäcker wollen ihre Brötchen nicht wiegen”, lese ich eben. Hintergrund: Eine geplante EU-Verordnung zur Lebensmittelinformation, nach der das Wiegen von Kleingebäck vorgeschrieben werden soll. Klar, mag man denken: Warum eigentlich nicht? Manches Brötchen ist ja tatsächlich nicht mehr als ein “Mundvoll”, und viele Schrippen sind mehr Luft als Teig drumherum. Warum dann aber nicht die Zeitungen, die ich morgens beim Bäcker kaufe, gleich mit in die Waagschale werfen? Ob die Anzeigen mitgewogen werden dürfen, wäre allerdings noch zu klären, ebenso wie die Frage, ob das, was an heißer Luft in der Zeitung zu lesen ist, auch mit ins Gewicht fällt und bezahlt werden muss. Und wenn man schon mal dabei ist, könnte man doch auch Anzüge und Oberhemden nach Gewicht bezahlen. Wobei die EU das dann sicherlich als im Widerspruch zu ihren Antidiskriminierungsvorschriften stehend monieren würde.