
Am Ende hat das Unternehmen doch noch die Kurve gekriegt. Eine Firma aus Oberhausen hatte einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Grund: Er soll sein Handy im Betrieb aufgeladen haben. Heute nun hat das Arbeitsgericht Oberhausen mitgeteilt, dass die Kündigung zurückgenommen worden sei. Zu offensichtlich war wohl, dass der Grund vorgeschoben, der “Schaden” durch den “Stromdiebstahl” nicht ernst zu nehmen war.
Denn um welchen Betrag geht es? So viel ist klar: Im Vergleich zu diesem Fall hat die Kassiererin E. aus Berlin mit ihrem mutmaßlichen Pflaschenpfand-Betrug in Höhe von 1,30 Euro ein Schwerstverbrechen begangen. Denn eine Handy-Ladung Strom kostet nur ein Bruchteil von einem Cent.
Wie kann man sich als Arbeitnehmer vor bösen Unterstellungen überhaupt noch schützen? Am besten nicht nur den Kaffee in der Warmehalte-Kanne mit ins Büro bringen. Sondern auch Feuchttücher und Plastiktüten. Denn wer weiß, ob einem sonst nicht irgendwann das Händewaschen und das Betätigen der Klospülung zum Verhängnis wird?
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