
Daimler, Beiersdorf, Merck - die Liste der Firmen, die bei Stellenbewerbern reihenweise Bluttests vornehmen, wird immer länger. Bloßes Vorsichtsmaßnahme, um die Betroffenen zu schützen? Kaum zu glauben. Sicher, für manche Tätigkeiten mögen solche Untersuchungen angebracht sein. Aber nicht in dem Rahmen, der jetzt bekannt geworden ist. Das hat mit Gesundheitsschutz nicht mehr so viel zu tun. Gesundheitsschutz und Datenschutz müssen keine Gegensätze sein. Aber dazu sind alle Tests und Untersuchungen auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren. Der gläsere Arbeitnehmer kann nicht das Ziel sein. Unter Umständen muss der Gesetzgeber noch mal tätig werden. Das Gendiagnostikgesetz ist richtig und wichtig. Gut, dass CDU, CSU und FDP sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel des Bundesdatenschutgesetzes zu regeln.



