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Boni und Banker

Martin Kamp

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Der Arbeitskreis Banken und Sparkassen der CDA begrüßt die von den G20 in ihrer Abschlusserklärung vereinbarten Ziele und die zur Bewältigung der Weltfinanzkrise beschlossenen Maßnahmen. Der gemeinsam verabschiedete „Rahmen für ein starkes, nachhaltiges und ausgeglichenes Wachstum” enthält sinnvolle und sorgfältig aufeinander abgestimmte Schritte, die verhindern sollen und verhindern können, dass sich die Welt ein weiteres Mal an den Rand des wirtschaftlichen Abgrunds bewegt. Gleichzeitig lässt die Erklärung den einzelnen Staaten und Staatengemeinschaften als „Rahmen” die notwendige Freiheit und Flexibilität, die beschlossene Agenda auf ihre individuellen Bedürfnisse und Notwendigkeiten anzupassen.

Insbesondere für die Frage, ob und in welcher Höhe Bankmanager auch künftig durch Boni vergütet werden sollen, hat der Gipfel - nicht zuletzt durch den erfolgreichen Einsatz der Bundeskanzlerin - nach unserer Einschätzung grundsätzlich die richtigen Antworten gefunden.

Boni sollen im Finanzsektor auch künftig möglich sein. Das ist nur realistisch und stand angesichts der Bedeutung, die variable Gehaltsbestandteile im angelsächsischen Wirtschaftsraum seit jeher besitzen, auch kaum zur Disposition. Gleichwohl wird künftig die Schaffung langfristiger Werte zur Leitlinie erhoben und nicht - wie so häufig in der Vergangenheit - die exzessive Übernahme von Risiken. Leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sollen genau aus diesem Grunde in Zukunft generell an den langfristigen Erfolg des Unternehmens anknüpfen, ohne aber für einen mehrjährigen Zeitraum garantiert zu werden. Boni sollen stets - aus unserer Sicht eigentlich schon eine betriebswirtschaftliche Selbstverständlichkeit! - in einem vernünftigen Verhältnis zu den Erträgen eines Unternehmens stehen. Besonders geeignet hierfür scheinen den Gipfelteilnehmern Aktien oder aktienähnliche Instrumente zu sein, die den Manager zum Miteigentümer machen und damit stärker in die Pflicht nehmen.

Sehr begrüßenswert ist es auch, dass das Unternehmen bei Misserfolg variable Vergütungen in angemessenem Umfang zurückfordern können soll. Unterstützung verdient die Erklärung ebenfalls, soweit sie die Vergütungspolitik auch regulatorisch an „die kürzere Leine” nimmt. So sollen Vergütungsstrategien und -strukturen durch Veröffentlichungspflichten transparenter werden. Gremien, die die Vergütungspolitik des Unternehmens festlegen, sollen unabhängig entscheiden dürfen. Und schließlich sollen Aufsichtsbehörden Unternehmen, die es versäumen, eine solide und gesunde Vergütungspolitik zu implementieren, Auflagen machen oder unter bestimmten Umständen sogar unmittelbar Einfluss auf die Vergütungsstrukturen nehmen können.

Vor dem Hintergrund dieser verhältnismäßig strengen und nachhaltigen Anforderungen an eine künftige Vergütungspolitik scheint uns der Verzicht auf verbindliche Obergrenzen für die Zahlung von Boni, die die Bundesregierung gemeinsam mit anderen europäischen Regierungen zunächst gefordert hatte, durchaus vertretbar.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Beschlüsse tatsächlich ihren Weg in die gesetzgeberische Praxis der Gipfelteilnehmer und darüber hinaus finden werden.

Das Thema „Boni” bleibt jedenfalls weiterhin auf der Tagesordnung. Und der Arbeitskreis Banken und Sparkassen wird die Umsetzung der Beschlüsse und ihre Auswirkungen sehr genau beobachten.

Dieser Artikel wurde am Dienstag, 27. Oktober 2009 um 17:56 erstellt und ist in der Kategorie Politik & Gesellschaft abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.

2 Antworten zu “Boni und Banker”

  1. Josef Nievelstein sagt:
    29. Oktober 2009 um 16:12

    Liebe Kolleginnen und Kollegen!
    Wie im Handelsverkehr, so sollten auch im Bankenverkehr ” Mogelpackungen”
    verboten und mit Bussgeld belegt werden. Jedes ” Derivat” sollte mit seien
    ” Inhaltsstoffen” gekenzeichnet werden, damit niemand daran zugrunde geht.
    Auf einem so ” geordneten Markt” dürften dann die Boni ohnehin nicht zu
    immens ins Kraut schießen!

  2. Nievelstein sagt:
    29. Oktober 2009 um 16:31

    Liebe kolleginnen und Kollegen!
    Genau wie im Warenverkehr, so sollten auch im Bankenverkehr ” Mogel-packungen” unter Strafe stehen. Ebenso sollten die ” Inhaltsstoffe” in
    Derivaten angegeben werden müssen, damit niemand dadurch zu Schaden kommt. Wer dagegen verstösst, muss Bussgeld zahlen. Bei einem so geordneten Markt, dürften die Boni ohnehin nicht allzushr ins Kraut schießen.

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