
Eine Gesundheitsreform – mit einkommensunabhängigen Beiträge für die Arbeitnehmer, Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen vom Staat und einem prozentualen Arbeitgeberbeitrag. Beschlossen von einer bürgerlichen Regierung, akzeptiert auch von den oppositionellen Sozialdemokraten. Ohne öffentlichen Proteststurm. Reine Phantasie? – Nein, in den Niederlanden ist Anfang 2006 ein solches neues Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Ein Vorbild für Deutschland? – Immerhin haben CDU, CSU und FDP den Plan in den Koalitionsvertrag geschrieben, ebenfalls einkommensunabhängige Beiträge für Arbeitnehmer einzuführen.
Allerdings ist die Situation in den Niederlanden und bei uns nicht ganz miteinander vergleichbar. So ist der Arbeitgeberbeitrag bei unserem westlichen Nachbarn nicht – wie es der deutsche Koalitionsvertrag vorsieht – festgeschrieben. Vielmehr steht im Gesetz, dass die Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten der Krankenversicherung tragen müssen, so dass bei Kostensteigerungen nicht nur die Arbeitnehmer-Prämie, sondern auch der prozentuale Arbeitgeberbeitrag anzuheben ist. Zudem sind in den Niederlanden wesentliche Elemente der Bürgerversicherung verwirklicht. Sollten wir uns daran orientieren?
Tags: Gesundheit
Die Situation ist gleich in den Niederlanden und bei uns. Es ist ein alter Denkfehler, dass eine Aufteilung in einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bei welchen Kosten auch immer (Rente, Krankenkasse, …) irgend eine Rolle spielt. Allenfalls kurzfristig gibt es Effekte. Alle Kosten, die den Arbeitgebern aufgebürdet werden, stehen für Lohnerhöhungen nicht zur Verfügung. Alle Kosten, von denen die Arbeitgeber entlastet werden, führen über kurz oder lang per Tariferhöhung zu Lohnsteigerungen. Jedenfalls bei intakten Gewerkschaften.
Vermutlich reibt sich sogar der eine oder andere Gewerkschafter die Hände über Entlastung der Arbeitgeber, denn dann kann man größere Tariferhöhungen durchsetzen und wieder als Gewerkschaftserfolg verkaufen.
Und für alle, die es nicht glauben:
Wer zahlt denn den Arbeitgeberbeitrag? Na klar, der Arbeitgeber!
Und wer zahlt den Arbeitnehmerbeitrag? Auch der Arbeitgeber! Der zahlt schliesslich alles, auch Nettogehalt und Steuern.
Und wer muss den Arbeitgeberbeitrag erarbeiten? Natürlich der Arbeitnehmer! Das Geld wächst schliesslich nicht auf den Bäumen und Arbeitsplätze, die nicht einmal die Kosten decken, die sind bald weg.
Hermann Diehl, CSA München Ost