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Soziale Ordnung! Interaktives Magazin für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

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Umverteilung - aber wie?

Martin Kamp

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Wie die Krankenkassen finanziert werden - das bleibt ein Dauerbrenner. Dass die Lasten auf mehr Schutern verteilt werden müssen, die Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt werden muss - das sehen viele so. Aber wie? Krankenkassenbeiträge auch auf Mieteinnahmen, Sparzinsen, Gewinne? - Die Lohnquote ist in den letzten 10 Jahren von 72 auf 65 Prozent gesunken. Aus den Löhnen allein können weiter steigende Gesundheitsausgaben kaum gezahlt werden. Deshalb plädieren einige  dafür, die Beitragsbemessungsgrundlage zu verbreitern,  die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen und auch Privatversicherte in die gesetzlichen Kassen einzubeziehen. Das wäre die Bürgerversicherung.

Aber wäre dann der Krankenkassenbeitrag nicht eine zweite (allerdings proportionale und nicht progressive) Steuer? Und wäre es dann nicht besser, den Sozialausgleich sofort über Steuern vorzunehmen - über die Eiinkommensteuer? Immerhin: 10 Prozent der Steuerzahler zahlen 53 Prozent des Aufkommens der Einkommensteuer. Zum Umverteilen taugt die Steuer besser als der proportionale Beitrag, belastet werden die starken Schultern besonders stark. Klar ist aber auch: Die Ausgliederung der Umverteilung aus den Krankenkassen ins Steuersystem und massive Steuerentlastungen gleichzeitig - das haut nicht hin. Für einen steuerfinanzierten Sozialausgleich bräuchte man mehr Steuereinnahmen, nicht weniger.

Tags: Gesundheit

Dieser Artikel wurde am Sonntag, 29. November 2009 um 18:58 erstellt und ist in der Kategorie Politik & Gesellschaft abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.

Eine Antwort zu “Umverteilung - aber wie?”

  1. Ralf Bettker-Cuza sagt:
    27. Januar 2010 um 15:21

    Bürgerversicherung nach steuerpflichtigem Einkommen wäre ein Weg, sogar ein recht einfacher. Ohne weitere Regelungen (Beitragsbemessungsgrenze, Ausnahme von Einkommensarten etc.), einfach so.

    Was spricht dagegen?

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