
Nun kennen wir sie alle, die Fälle - die Kündigungen wegen geklauter Maultaschen und einer gemopsten Frikadelle, wegen eines aus dem Müll gefischten Kinderbettes und wegen des Aufladens eines Mobiltelefons. Zu Recht haben wir uns darüber empört. Denn egal, was an den Vorwürfen jeweils dran wahr - verhältnismäßig ist eine Kündigung meist nicht. Denn mit einer solchen Kündigung wird sogleich eine Existenz vernichtet. Und der Rechtsgrundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” gilt im Arbeitsrecht eben auch nicht uneingeschränkt, Verdachtskündigungen sind möglich.
Macht es deshalb Sinn, eine Bagatellgrenze einzuführen - die bei 2, 5 oder 25 Euro liegen kann? Wer etwas mitgehen lässt, das einen geringeren Wert als den gesetzlich festgelegten hat, käme dann mit einer Abmahnung davon.
Eine solche Grenze könnte die Arbeitsgerichte entlasten. Aber richtig muss sie deshalb nicht sein. Denn ob ein Diebstahl eine Bagatelle ist oder nicht, mag strafrechtlich vom Wert abhängen - arbeitsrechtlich aber nicht unbedingt. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerstört ist. Und gefährlich ist vor allem, dass Arbeitgeber jeden Diebstahl, der oberhalb einer wie auch immer gearteten Grenze liegt, als Persilschein für Kündigungen auffassen könnten. Wie will man eigentlich vermitteln, dass jemand, der etwas für 4,99 Euro klaut, abgemahnt wird; derjenige aber, der etwas im Wert von 5,01 Euro mitnimmt, rausfliegt?. Diese 2 Cent entscheiden nicht nur darüber, ob eine Strafe etwas höher ausfällt oder niedriger - sie entscheiden über Sein oder Nicht-Sein, das heißt über Job oder Jobverlust. Auch das ist nicht verhältnismäßig.
Es kommt also auf den Einzelfall an. Es geht vor allem darum, dass Arbeitgeber nicht Vorfälle konstruieren, um missliebige Beschäftigte loszuwerden; das wird sich aber nicht mit einer Bagatellgrenze regeln lassen, sondern hat in erster Linie mit Anstand zu tun. Es geht um Arbeitsgerichte, die die Gesamtsituation der Betroffenen würdigen. Es geht darum, dass bei einer Kündigung, wenn es sie denn gibt, schon handfeste Beweise für ein Fehlverhalten gefordert werden sollten. Und vor allem geht es um mehr Sicherheit für Arbeitnehmer, um weniger prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Das aber lässt sich nicht durch eine Bagatellgrenze für einen Mitarbeiter-Diebstahl erreichen.
Tags: Arbeitsrecht
Völlig richtig Martin!
Eine solche Grenze könnte wieder nur willkürliche Gesetzt werden,wie seinerzeit die 21 km bei der Pendlerpauschale.
Genau so gut könnte man festlegen,dass Männer unter 1,77m weniger Steuern zahlen(wobei ich dann mal Glück hätte*gg*)
Wer am Mittwoch den 16122009 die Sendung - hart aber fair - gesehen hat weiss was auf die Mitarbeiter in Zukunft zu kommen wird.
Der Arbeitgeberanwalt der dort sprach und auch seine WSebsite zeigt deutlich die kälte die auf einen zukommejhnwird
Früher, so in 60ger Jahren wurden von solchen “Abfällen” ganze Familien ernährt. Keiner wäre auf die Idee gekommen diesen Arbeiter raus zu werfen. Nein, es war sogar recht , da wurde es schon nicht in den “Sautrog” geworfen.
Arbeiter werden bereiz jetzt als Leibeigene gesehen, wenn schon die Toilettengänge vermessen werden um möglichst wenig Zeit dabei zu verlieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Staat da stimmt was nicht!
Wer einen 50 €-Schein auf den Kopierer legt und verbreitet, wird mit der Härte des Gesetzes bestraft, was richtig ist. Wer falsche Zertifijate kreiert bekommt Boni.
Wenn Finazbeamte sich um Steuerhinterzieher kümmern, wird ihnen der Bereich entzogen, so geschehen in Frankfurt, wenn der kleine Mann vergisst, den letzten Cent seiner Einkünte zu versteuern, trifft ihn dieHärte der Finanzgesetze. Es hat Zeiten gegeben, da wurden die Steuern zur Finanzierung lebensnotwendiger Aufgaben des Staates ausgegeben, heute meinen einige Poliker, sie müssen die Welt unterstürten und dass von den 27 € die von 100 € Einnahmen, nach Abzug der Schuldentilgung ind der Personalkosten übrigbleiben.
1957 hat die damalige Bundesregierung ein Gesetz zur Bildung von Rückstellung für die Pensionen verabschiedet.
Die Vergütung wurde damals entsprechend gekürzt, die daraus entstandenden Rückstellungen sind verschollen.
Ein tragender Grundsatz der deutschen und europäischen Rechtsordnung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er muß auch gelten im Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Grundsatz wird verletzt, wenn das “Delikt” der Wegnahme einer geringwertigen Sache durch den Arbeitnehmer in keinem Verhältnis zu den vom Arbeitgeber veranlaßten Sanktionen, insbesondere einer Entlassung steht. Hier muß abgewogen werden. Die bisherige Rechtsprechung des BAG und der Instandgerichte wird dem nicht gerecht.
s. o.
Dazu passend….
http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEBEE5BK01P20091221
Also, ich hab immer gedacht, bei Bulletten ginge es um Mundraub, nicht um ‘Diebstahl’. Und die Absicht des Arbeitgebers, seine ältere und damit teurere Mitarbeiterin herauszumobben, ist eindeutig - warum wird letzteres nicht als Delikt eingestuft?????
Grüße,
MS
Hier aktuelle Statements zum Thema:
http://www.evangelisch.de/themen/wirtschaft/cdu-beschaeftigte-gegen-bagatellkuendigungen-geschuetzt8937
Zitat: “Macht es deshalb Sinn, eine Bagatellgrenze einzuführen - die bei 2, 5 oder 25 Euro liegen kann?” Eine Bagatellgrenze ist doch für die Katz und schluckt sicherlich unmengen an Verwaltungskosten. Wichtiger ist ein gute Verhältnis und mehr Geld im Unternehmen. Dann sind die Arbeitgeber nicht so knauserig. Die Regierung sollte also die Wirtschaft anschupsen, dann wird auch nicht so viel gestohlen und genascht.
Gruss Artur Nietsch