
Ich komme aus einem kleinen Ort im Münsterland. Wir hatten dort eine allein stehende Nachbarin, die bewohnte ein kleines Haus - im Grunde war das ein ausgebauter Stall. Es wurde mit Kohlen geheizt. Eines Tages brannte das Häuschen. Die größte Sorge unserer Nachbarin war, dass der Dachboden auch Feuer fangen würde und die Feuerwehrleute ihr Geheimnis lüften könnten: Sie hatte den ganzen Dachboden mit Toilettenpapier voll gepackt -Papier, das sie über Jahre und Jahrzehnte hinweg von den Personal-Toiletten der Fabrik, in der sie arbeitete, mitgenommen hatte.
Daran musste ich denken, als ich heute in der Süddeutschen Zeitung das Interview mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt las, in dem es noch einmal um Frikadellen und Maultaschen, um Pfandbons und andere Anlässe für Bagatell-Kündigungen geht. In dem Interview mit der Überschrift “Warum werden Klorollen mitgenommen?” heißt es:
Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun. Ein Arbeitnehmer erwartet doch von seinem Arbeitgeber nicht nur, dass er sein Geld bekommt. Er erwartet auch Anerkennung, und dass er wie ein Mensch behandelt wird. Aber umgekehrt ist es genauso: Ein Arbeitgeber erwartet, dass ein Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens mitdenkt.
Und auf sehr differenzierte Weise argumentiert Frau Schmidt gegen eine Bagatellgrenze für Kündigungen.
Ob das Toilettenpapier unserer Nachbarin seinerzeit in Flammen aufging, weiß ich übrigens nicht mehr. Ich war damals ein Kind. Eines weiß ich aber noch genau. Die Frage der Arbeitsgerichtspräsidentin war damals bei uns Dorfgespräch: Warum werden Klorollen mitgenommen?
Tags: Arbeitsrecht
Es ist bitter, aufgrund eines Vergehen mit minimaler Schadenshöhe Konsequenzen existentiellen Ausmaßes auf sich gezogen haben. Aber:
Diebstahl ist Diebstahl, Vertrauensbruch ist Vertrauensbruch.
Hingegen stellt sich mir zum einen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, die sonst im Rechtswesen eine nicht unbedeutende Rolle spielt (Verlust der Existenzbasis gegen Verlust einer Maultasche). Zum anderen bleiben Entscheider im politischen Raum ungeschoren selbst bei Millionen-Verschwendung des Geldes von Steuerzahlern (siehe Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes).
Während offensichtlich Gesetze, die “kleine” Leute treffen können engmaschig gestrickt sind, gibt es für Steuerverschwendung und Missmanagement keine oder wenig händelbare Straftatbestände.
Sehr geehrte Damen und Herren,
man ( wer ist man - wohl die nicht zur Wahl gehende Mehrheit verglichen mit dem Wahlergebnis einzelner Parteien im Bundestag also die Partei der Nichtwähler ) sieht, den systembedingten Unterschied in der Rechtssprechung bei den so genannten kleinen und den sytemischen ???? Bänkern und Politikern.
Ich habe im Fernsehen noch nie eine Sitzung von Politikern gesehen, wo der Tisch nicht neben den Aktenordnern auch reichlich mit Getränken und “Brötchen” gedeckt war.
Was sagt eigentlich ein christlicher Politiker basierend auf der christlichen Soziallehre zu dieser Praxis der Pyramide - oben wenige, darunter die notwendige Anzahl der Zuarbeiter und darunter die meisten, die austauschbar Geringbeschäftigten oder Arbeitslosen ? Mit herzlichem Glückauf
Wolfgang Mudersbach
Sogenannter Mundraub wird nicht bestraft. Bei der Beurteilung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes handelt es sich um eine Überreaktion. schauen wir doch in die Betriebe, kleine Diebe hängt man, große lässt man laufen. Manager die ihren Betrieb an die Wand fahren, werden mit hohen Abfindungen belohnt und die Belegschaft in dei Arbeitslosigkeit geschickt. Die Manager gehen trotz großen Diebstahls frei aus. Darum sollte die Politik sich einmal intensiv kümmern.
Auch ich teile die Auffassung, dass es keine Bagatellgrenze geben darf, weil damit der Diebstahl von Gegenständen von geringerem Wert legitimiert wird. Andererseits hätte m.E. ein verständiger Arbeitgeber bei langjährig Beschäftigten eine Abmahnung ausgesprochen und damit ein deutliches Warnsignal auch an den Rest der Belegschaft gegeben.
Vor einer Kündigung sollte daher wie bei anderen geringfügigen Verfehlungen eine Abmahnung zwingend erforderlich sein.
Dies kann nur durch eine gestzliche Regelung erfolgen, von den Richtern kann man diese Abwägung nicht erwarten, weil sie nur nach dem Wortlaut des Gesetzes urteilen.
Da es ein neuer Thread ist, hier nochmals eine Reaktion von mir:
a) Offensichtlich handelte es sich um Mundraub - ich hätte an dieser Stelle gerne mal eine Erklärung dazu von einen christsozialen/-demokratischen Richter gesehen - könnten Sie (Redaktion) die nicht mal einholen????
b) Ich empfinde die Reaktion der Arbeitsgerichtspräsidentin als absolut UNGERECHT! Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht gewahrt - das angemessene wäre eine Abmahnung gewesen! Wie kann es sein, daß Frau Ulla Schmidt, die den Dienstwagen mißbrauchte, dann nicht sofort aus dem Dienst entfernt wurde?????
c) Es wird nicht beachtet, seitens der Richter, daß es sich um ArbeitnehmerInnen handelte, die ganz offfensichtlich aus den Betrieben/Einrichtungen herausgemobbt/-gebosst werden sollten! Was sagen unsere Richter dazu, und warum werden die entsprechenden Leitungskräfte nicht abgemahnt bzw. gefeuert????
Ich wär sehr froh, wenn ich mal eine Reaktion auf meinen Beitrag kriegen könnte.
Grüße an alle,
Margaret Schwantag
Es gibt viele Formen der Verfehlung im Arbeitsleben, und zwar von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Generell wird hinsichtlich der möglichen Sanktion überprüft, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist. Das muß auch bei Diebstählen gelten. Es kann dann sehr wohl zu Kündigungen kommen - oder auch nicht! Es ist unerträglich, wenn hier ein im Einzelfall nicht abgewogener bloßer Mechanismus angewandt wird. Das BAG kommt offenbar von seinem hohen Roß seit der Bienenstich-Entscheidung nicht herunter. Gegebenenfalls sollte der Gesetzgeber handeln.