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Soziale Ordnung! Interaktives Magazin für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

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Neuer Name, neues Glück?

Martin Kamp

 hartz_istock

“Hartz IV” ist  eine große Reformbaustelle. Schonvermögen, Jobcenter, Regelsätze  - alles ist in der Diskussion, vieles steht zur Dispostion. Auch der Name. “Hartz IV” steht zwar nicht im Gesetz -  richtig ist, die Begriffe SGB II, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende zu nutzen. Aber selbst das Bundesverfassungsgericht spricht kurz von “Hartz IV”, damit jeder weiß, was gemeint ist. Nicht zuletzt aufgrund des großen Reformbedarfs ist der Begriff “Hartz IV” nun aber einmal mehr in die Kritik geraten. Doch wodurch kann man ihn am besten ersetzen?

Dieser Artikel wurde am Freitag, 12. Februar 2010 um 20:49 erstellt und ist in der Kategorie Politik & Gesellschaft abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.

6 Antworten zu “Neuer Name, neues Glück?”

  1. Lothar Lemke sagt:
    22. Februar 2010 um 01:23

    Wie wärs mit “Finanzieller Grundversorgung”.

  2. Monika sagt:
    22. Februar 2010 um 10:46

    Der Würde eines jeden Menschen eine Chance geben.
    So kann man auch von einander leben.

  3. Janßen sagt:
    24. Februar 2010 um 13:38

    Bürgergeld/Gemeinschaftshilfe

  4. Dieter sagt:
    24. Februar 2010 um 14:46

    Hier kann ich nur folgendes dazu sagen:
    Die Änderungen für Druckkosten bei einer Namensänderung sollten die zahlen, die Hartz IV eingeführt haben. Das wäre der billigste Weg.
    Ein neuer Name kann dann eingeführt werden, wenn das Sozialsystem auf allen Ebenen des Bereiches in der finanziellen Versorgung gefunden worden ist.
    Außerdem: Die CDA ist eine Untergruppierung der CDU. Diese ist momentan noch mit der CSU und FDP an der Regierung und kann, da sie die Mehrheit im Bundestag haben, die Gesetze ändern.
    Wollen sie es überhaupt, muss man sich mal fragen?

  5. Gert Hammer sagt:
    25. Februar 2010 um 12:58

    Mindesteinkommen

  6. Helmut Hußenöder sagt:
    26. Februar 2010 um 13:49

    “G10″
    für Grundeinkommen in 2010; diese Namensänderung könnte dann bei eventueller Änderung nach Anpassung infolge Inflationsausgleich, neuen Berechnungen etc. durch G11 im Folgejahr fortgeschrieben werden und bei mehreren Änderungen im lfd. Jahr durch zum Beispiel mit G1101, G1102.. usw. gekennzeichnet werden.
    Das “G” (gesprochen: geh) ist meines Erachtens ein positiver Buchstabe und die Zahlen 10, 11 usw. sind nicht mit “spätrömischen Empfindungen” wie die Zahl “IV” belastet.

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