
Kinderrechte ins Grundgesetz - dagegen werden eine Reihe von Gründen ins Feld geführt. Das Grundgesetz dürfe nicht überfrachtet werden. Reine Symbolpolitik sei das. Für Kinder gelte ohnehin die verfassungsrechtlich verankerten Menschenwürde. Zudem stehe die Familie unter dem Schutz des Grundgesetzes. Kinder dürften nicht gegen die Familie, gegen Eltern ausgespielt werden.
Das kann ja alles richtig sein. Aber richtig ist auch: Verfassungsästhetischen Aspekten genügt das Grundgesetz schon lange nicht mehr. Es ist mitnichten bloß eine feierliche Erklärung der Menschenrechte. Es besteht eben nicht nur aus so einfachen und eindeutigen Sätzen wie “Die Würde des Menschen ist unantastbar.” Sondern selbst in den Grundrechteteil, etwa in den Artikel 16a zum Asylrecht, hat man komplizierte, bürokratische Detailregelungen aufgenommen. Und auch der Verweis auf die Menschenwürde vermag nicht zu überzeugen. Mit dem gleichen Argument könnte man diejenigen Artikel, die sich etwa gegen Diskriminierung wenden, für überflüssig halten. Ganz abgesehen davon, dass das Grundgesetz auch Tiere und zukünftige Generationen schützt.
Und niemand will Kinder gegen Eltern ausspielen. Der Artikel 6 des Grundgesetzes soll ja nicht zugunsten der Kinderrechte gestrichen werden. Aber die Missbrauchsfälle, die jetzt bekannt geworden sind, zeigen eben auch, wozu ein (glücklicherweise sehr kleiner) Teil von Menschen, die Kindern ganz nahe sind, in der Lage ist. Misshandlung und Missbrauch gibt es auch in der durch die Verfassung geschützten Familie. Vor diesem Hintergrund zu unterstreichen, dass Kinder eigene Rechte - auch das Recht auf Schutz - haben, ist richtig.
Schließlich: Symbolpolitik. Ja, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist auch Symbolpolitik. Aber das ist kein Gegenargument. Politik hat nicht nur mit der Schaffung von Rechtsnormen und der Gewährung staatlicher Leistungen zu tun. Symbolpolitik ist auch Teil von Politik, und meist nicht einmal der unwichtigste. In der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz manifestiert sich die Auffassung des Souveräns, dass Kinder eben eigene Rechte haben. Das schafft Bewusstsein und wirkt auf die Zivilgesellschaft zurück. Deshalb; Ja, Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!