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„Verdeckte Ermittler“ zur Kontrolle von Beratungsgesprächen?

 

von Thorsten Kiwitz, Sprecher des AK Sparkassen und Banken

Die Aufregung war groß. Direkt nach Weihnachten kündigte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner im Handelsblatt an: „Wir setzen verdeckte Ermittler ein.“ „Testkäufer“ sollten überprüfen, ob die seit Januar 2010 geltenden Pflichten zur Protokollierung der Beratungsgespräche im Wertpapiergeschäft eingehalten werden. Das Bundesfinanzministerium bestätigte laut Medienbericht das Vorhaben: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin arbeitet angeblich  an Details für „verdeckte Ermittlungen“ und plane den Einsatz „externer Dienstleister“.

Nun sind „Testkäufer“ oder „Mystery Shopper“, wie es auch heißt, nichts Neues. Erst Ende letzter Woche war in der BILD-Zeitung groß zu lesen: „Banken und Sparkassen stehen massiv in der Kritik. Laut Stiftung Warentest sind viele Beratungen mangelhaft. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will sogar anonyme Kontrollen. BILD machte die Probe, schickte Reporter bundesweit in zehn Filialen. (…) Ergebnis: Keine einzige Beratung war in allen Details korrekt, zum Teil wurde sogar gegen gesetzliche Regelungen (z.B. Protokollpflicht bei bestimmten Finanzprodukten) verstoßen!“

Warum als die Aufregung? Sie erklärt sich vor allem durch die Wortwahl. Denn der Begriff „Verdeckter Ermittler“ klingt nach organisierter Kriminalität. Er ist – wie Juristen sagen würden – legal definiert. Und zwar in der Strafprozessordnung. Dort heißt es in § 110a:

„Verdeckte Ermittler sind Beamte des Polizeidienstes, die unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) ermitteln.

Sie dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung

  1. auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung,
  2. auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 75a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes),
  3. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig oder
  4. von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert

begangen worden ist. Zur Aufklärung von Verbrechen dürfen Verdeckte Ermittler auch …“

Liebe Leute! Es geht um schlechte oder fehlerhafte Beratung bei Finanzdienstleistungen. Das ist schlimm genug und kann im Einzelfall schmerzhaft oder sogar existenziell bedrohlich sein. Und das muss zu Recht geahndet werden. Aber worum es nicht geht, sind vorsätzlich begangene, schwere Straftaten. Es ist an der Zeit, verbal abzurüsten und sich sachlich und ernsthaft um eine Lösung des Problems zu bemühen. Tausende Bank- und Sparkassenberater mit einer mehr als unglücklichen Wortwahl unter einen Generalverdacht zu stellen, dürfte uns dagegen keinen Schritt weiterbringen!

Tags: Banken, Beratung, Testkäufer

Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 26. Januar 2011 um 17:38 erstellt und ist in der Kategorie Politik & Gesellschaft abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden. Es besteht die Möglichkeit auf diesen Artikel zu antworten oder einen Trackback von der eigenen Seite zu senden.

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