von Karl-Josef Laumann MdL, CDA-Bundesvorsitzender
Seit Januar läuft die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67. Das ist ein guter Grund, die Beschäftigungssituation älterer Menschen im Auge zu behalten. Denn die „Rente mit 67“ hat nur dann ihre Berechtigung, wenn die Beschäftigten auch tatsächlich Chancen bekommen, bis zum regulären Renteneintritt zu arbeiten. Mit Blick auf die Arbeitslosenzahlen weist die Politik gerne darauf hin, dass die Arbeitsmarkt-Perspektiven Älterer steigen. Was aber ist, wenn man die Frage umkehrt: Wie viele ältere Menschen haben eigentlich einen Job – und zwar einen sozialversicherungspflichtigen?
Die Antwort der Statistik macht ein wenig Mut, zeigt aber auch, dass sich noch viel ändern muss. Im Juni 2011 waren laut Bundesarbeitsagentur 7,7 Millionen Menschen im Alter zwischen 50 und 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Gradmesser für die Erwerbstätigkeit ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung in der Altersklasse: Die so genannte „Beschäftigungsquote“. Und die ist je nach Altersgruppe höchst unterschiedlich. Bei den 50- bis 55-Jährigen liegt sie bei 58 Prozent, bei den rentennahen 60- bis 65-Jährigen bei gerade einmal 28 Prozent. Jede bzw. jeder vierte Über-60-Jährige steht also sozialversicherungspflichtig in Lohn und Brot; hinzu kommen Beamte und Selbständige. Immerhin ist die Quote seit 2007 um zehn Prozentpunkte gestiegen. Die „Rente mit 67“ darf nicht zur Rentenkürzung werden. Deshalb muss dieser Trend sich weiter verstärken. Wir brauchen mehr Jobs für die Generation 60plus!
Ob die „Rente mit 67“ funktioniert oder nicht – darüber entscheiden letztlich die Unternehmen. Sie müssen mehr Ältere einstellen und ihre Beschäftigten länger im Job halten. Wir brauchen eine neue Kultur der Wertschätzung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird Zeit, dass die Ressource Lebenserfahrung in der Arbeitswelt mehr Anerkennung erfährt.
Tags: Arbeitslose, Arbeitsmarkt, Statistik

Um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu ermöglichen, bedarf es vielfältiger Veränderungen in der Arbeitswelt. Die betriebliche Gesundheitsfürsorge für Mitarbeiter muss zur Selbstverständlichkeit werden.
Für behinderte Mitarbeiter müssen die Arbeitsplätze optimal an ihre Behinderung angepasst werden. Die Bundesregierung sollte für diesen Personenkreis durch Erhöhung der Pauschalbeträge für Behinderte bei der Einkommenssteuer ein Zeichen der Unterstützung setzen. Vorbeugend muss mehr darauf hingewirkt werden, Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben zu vermeiden. In diesem Bereich ist ein stärkerer Einsatz der Wissenschaftlichen Forschung erforderlich. Die Integration älterer und behinderter Arbeitnehmer ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.