
Mit dem geplatzten Magna-Deal sind wohl auch die Pläne hinfällig, bei Opel die Mitarbeiter mit 10 Prozent am Kapital zu beteiligen. Auch bei Schaeffler sind die Überlegungen für eine Beteiligung der Arbeitnehmer bis dato nicht verwirklicht worden. Und doch bewegt sich etwas. Gewerkschafter werben für Belegschaftskapital – und das mit guten Argumenten. Wenn sie ohnehin in der Krise Zugeständnisse machen müssen, wollen sie eine Gegenleistung. Weil Cash gerade fehlt, schauen sie auf Anteile an den Unternehmen. Denn so ist sichergestellt, dass die Beschäftigten an einem wirtschaftlichen Erfolg nach der Krise auch teilhaben. “Tausch statt Verzicht”, so lautet die Devise.
Und die Gewerkschaften wollen mitreden. Beteiligungen sind mit Einfluss auf die Unternehmenspolitik verbunden. Die Mitbestimmung wird so durch Stimmerechte auf der Grundlage von Belegschaftskapital ergänzt. “Wir wollen nicht nur am Haben beteiligt sein, sondern auch am Sagen”, hört man aus den Gewerkschaften.
Das muss nicht schlecht sein. Denn Arbeitnehmer schauen nicht auf den nächsten Quartalsbericht. Wessen Existenz vom Fortbestand der Firma abhängt, der denkt und entscheidet langfristig. Dass Arbeitnehmer und ihre Interessenvertreter die Stimmrechte bündeln wollen, liegt auf der Hand; und es ist völlig legitim.
Doch der Gesetzgeber muss handeln. Solange Unternehmensanteile für die Belegschaften steuer- und sozialabgabenpflichtig sind, werden die Arbeitnehmer davor zurückschrecken. Wer will schon Steuern zahlen, wenn er bloß Aktien oder Anteilsscheine bekommt, aber kein Geld? Wer kann sich das überhaupt leisten? – In der letzten Wahlperiode des Bundestages hat es zwar erhebliche Verbesserungen bei der Mitarbeiterbeteiligung gegeben. Aber die Formen, um die es jetzt in der Krise geht, sind davon weitgehend nicht erfasst.